Inhalt: Sportschifffahrt
Auf allen Wasserstraßen im Bereich der WSD Südwest findet saisonal rege Freizeit- und Sportschifffahrt statt. Schwerpunkte der Sportschifffahrt liegen an Mosel und Lahn.
Die Verkehrsvorschriften, die in den jeweiligen Schifffahrtspolizeiverordnungen enthalten sind, gelten grundsätzlich auch für den Wassersportverkehr. Daneben bestehen zahlreiche Sondervorschriften. Detaillierte Informationen für die Sportschifffahrt in Form von Merkblättern und Vorschriften können unter www.wsv.de sowie unter www.elwis.de abgerufen werden.
Zum Führen eines Wassersportfahrzeuges, das mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgerüstet ist, ist, abhängig von der Fahrzeuglänge, eine Fahrerlaubnis erforderlich. Bei Fahrzeugen bis 15 m Länge reicht ein Sportbootführerschein-Binnen. Einzelheiten hierzu enthält die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen. Der Deutsche Motoryachtverband e. V. und der Deutsche Segler-Verband e. V. sind mit der Erteilung des Sportbootführerscheins beauftragt. Informationen zum Prüfungsverfahren und zur Erteilung der Fahrerlaubnis können Sie unter www.dmyv.de erhalten.
Bei Fahrzeugen von 15 m Länge bis 25 Meter Länge reicht ein Sportbootführerschein nicht aus, vielmehr ist ein Sportpatent nach der Rheinpatentverordnung für die Fahrt auf dem Rhein oder eine Fahrerlaubnis der Klasse E (Sportschifferzeugnis) für die Fahrt auf den anderen Binnenwasserstraßen nach der Binnenschifferpatentverordnung erforderlich.
Fragen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Funkgerätes an Bord eines Wassersportfahrzeuges stehen, fallen nicht in meine Zuständigkeit.
Informationen hierüber können bei der Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (FVT) unter www.fvt.wsv.de oder unter der E-Mail-Adresse fvt@wsv.bund.de abgerufen werden.